Batterierücknahme

Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Als Endnutzer sind Sie gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch unentgeltlich an den Verkäufer oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z. B. kommunalen Sammelstellen oder im Handel) zurückgeben. Sie können die Batterien auch per Post an den Verkäufer zurücksenden. Der Verkäufer erstattet Ihnen in jedem Fall das Briefporto für den Rückversand Ihrer Altbatterie.

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
„Pb” bedeutet, dass die Batterie mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthält.
„Cd” bedeutet, dass die Batterie mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium enthält.
Hg: Die Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

 

Informationspflicht nach §18 ElektroG

Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten:
Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Eine Entsorgung über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne ist nicht zulässig. Enthalten die Produkte austauschbare Batterien oder Akkus, müssen diese vor der Entsorgung entnommen und als Batterien getrennt entsorgt werden.

Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten:
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eingerichteten Möglichkeiten zur Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, um eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen. Unter dem folgenden Link können Sie sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzeigen lassen:

https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen

 

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